ZURÜCK § 5 Versandkosten 1. Für Auftragswerte unter einem Bestellwert von 15 Euro netto müssen wir aus Kostengründen einen Mindermengenzuschlag von 7,50 Euro berechnen. 2. Wir behalten uns vor, Erstbestellungen gegen Vorkasse oder per Lastschriftverfahren auszuführen. Der Mindestauftragswert bei Erstbestellung ist 250 Euro. 3. Rücksendungen sind vom Kunden in jedem Falle freizumachen und etwaige Reklamationen entsprechend zu begründen. Für nicht freigemachte Sendungen wird die Annahme verweigert. 4. Sonderanfertigungen können nur schriftlich bestellt werden. Es gelten die Vorschriften des BGB über den Werk- bzw. Werklieferungsvertrages. 5. Rücksendungen können nur nach vorheriger Absprache mit uns abgewickelt werden. § 6 Gewährleistung 1. Im Falle von Mängeln der Vertragswaren oder im Falle des Fehlens zugesicherter  Eigenschaften    sind    wir    nach    unserer    Wahl    zunächst    zur    Nachbesserung    des    fehlerhaften    Gegenstandes    oder    Ersatzlieferung    berechtigt.    Nach    dem    zweiten Fehlschlagen   oder   bei   Unmöglichkeit   der   Nachbesserung   oder   Ersatzlieferung   in   unangemessener   Zeit   ist   der   Besteller   berechtigt,   Herabsetzung   des   Kaufpreises (Minderung)   oder   rückgängig   machen    des   Vertrages   (Wandlung)   zu   verlangen.   Im   Falle   der   Ersatzlieferung   ist   der   Besteller   verpflichtet,   die   mangelhafte   Sache   zurück zu   gewähren.   Von   einem   Fehlschlagen   der   Nachbesserung   ist   erst   auszugehen,   wenn   uns   hinreichende   Gelegenheit   zur   Nachbesserung   oder   Ersatzlieferung eingeräumt   wurde,   ohne   dass   der   gewünschte   Erfolg   erzielt   wurde,   wenn   die   Nachbesserung   oder   Ersatzlieferung   unmöglich   ist,   wenn   sie   von   uns   verweigert   oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. 2.   Offensichtliche   Mängel   hat   der   Besteller   unverzüglich,   spätestens   jedoch   innerhalb    von   einer   Woche   nach   Erhalt   der   Lieferung   uns   gegenüber   schriftlich   mitzuteilen. Andere   Mängel,   die   auch   bei   sorgfältiger   Prüfung   nicht   innerhalb   dieser   Frist   entdeckt   werden   können,   sind   uns   unverzüglich   nach   bekannt   werden,   spätestens jedoch   innerhalb   von   sechs   Monaten   nach   Lieferung   schriftlich   mitzuteilen.   Die   für   Kaufleute   geltenden   Untersuchungs-   und   Rügepflichten   der   §§   377,   378   HGB bleiben hiervon unberührt. Bei Verletzung der Untersuchungs-/Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 3.   Der   Besteller   ist   vor   Durchführung   der   Gewährleistung   verpflichtet,   uns   die   Prüfung    des   reklamierten   Gegenstandes   zu   gestatten,   und   zwar   nach   Wahl   von   entweder beim Käufer oder bei uns. Verweigert der Besteller die Überprüfung, dann werden wir von der Gewährleistung frei. 4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahren übergang. § 7 Haftung (1)   Wir   haften   für   Schäden,   außer   im   Fall   der   Verletzung   wesentlicher   Vertragspflichten,    nur,   wenn   und   soweit   wir,   unsere   gesetzlichen   Vertreter,   leitende   Angestellte oder   sonstige   Erfüllungsgehilfen   Vorsatz   oder   grobe   Fahrlässigkeit   zur   Last   fällt.   Im   Fall   der   Verletzung   wesentlicher   Vertragspflichten   haften   wir   für   jedes schuldhafte   Verhalten   unserer   gesetzlichen   Vertreter,   leitenden   Angestellten   oder   sonstigen   Erfüllungsgehilfen.   Der   Schadensersatzanspruch   für   die   Verletzung wesentlicher   Vertragspflichten   ist   jedoch   auf   den   vertragstypischen,   vorhersehbaren   Schaden   begrenzt,   soweit   nicht   Vorsatz   oder   grobe   Fahrlässigkeit   vorliegt   oder wegen   der   Verletzung   des   Lebens,   des   Körpers   oder   der   Gesundheit   gehaftet   wird.   Eine   Haftung   für   den   Ersatz   mittelbarer   Schäden,   insbesondere   für   entgangenen Gewinn,   besteht   nur   bei   Vorsatz   oder   grober   Fahrlässigkeit   gesetzlicher   Vertreter,   leitender   Angestellter   oder   sonstiger   Erfüllungsgehilfen   von   uns.   Im   Übrigen   ist   die Haftung      ausgeschlossen.   (2)   Die   vorgenannten   Haftungsausschlüsse   und   Beschränkungen   gelten   nicht   im   Fall   der   Übernahme   ausdrücklicher   Garantien   durch   uns und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. § 8 Eigentumsvorbehalt 1.   Alle   Waren   bleiben   bis   zur   vollständigen   Bezahlung   unser   Eigentum.   Sollte   Ware   weiter verkauft   worden   sein,   so   gilt   der   auf   den   Anteil   unserer   Ware   entfallene Verkaufserlös ohne jede weitere Erklärung an uns abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). 2.   Bei   vertragswidrigem   Verhalten   des   Bestellers,   insbesondere   bei   Zahlungsverzug,   sind   wir   berechtigt,   die   Kaufsache   zurückzunehmen.   In   der   Zurücknahme   der Kaufsache   durch   uns   liegt   kein   Rücktritt   vom   Vertrag,   es   sei   denn,   wir   hätten   dies   ausdrücklich   schriftlich   erklärt.   In   der   Pfändung   der   Kaufsache   durch   uns   liegt   stets ein   Rücktritt   vom   Vertrag.   Wir   sind   nach   Rücknahme   der   Kaufsache   zu   deren   Verwertung   befugt,   der   Verwertungserlös   ist   auf   die   Verbindlichkeiten   des   Bestellers   abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. 3.   Bei   Pfändungen   oder   sonstigen   Eingriffen   Dritter   hat   uns   der   Besteller   unverzüglich   schriftlich   zu   benachrichtigen,   damit   wir   Klage   gem.   §   771   ZPO   erheben können.   Soweit   der   Dritte   nicht   in   der   Lage   ist,   uns   die   gerichtlichen   und   außergerichtlichen   Kosten   einer   Klage   gem.   §   771   ZPO   zu   erstatten,   haftet   der   Besteller   für den uns entstandenen Ausfall. § 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort. Salvatorische Klausel 1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 3.   Ausschließlicher   Gerichtsstand   für   alle   Streitigkeiten   aus   jedem   Vertrag   ist   unser   Geschäftssitz.   Dasselbe   gilt,   wenn   der   Besteller   keinen   allgemeinen   Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.    4.   Sollte   eine   Bestimmung   dieser   Allgemeinen   Geschäftsbedingungen   unwirksam   sein,   so   bleibt   der   Vertrag   im   Übrigen   wirksam.   Anstelle   der   unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
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