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§ 5 Versandkosten
1. Für Auftragswerte unter einem Bestellwert von 15 Euro netto müssen wir aus Kostengründen einen Mindermengenzuschlag von 7,50 Euro berechnen.
2. Wir behalten uns vor, Erstbestellungen gegen Vorkasse oder per Lastschriftverfahren auszuführen. Der Mindestauftragswert bei Erstbestellung ist 250 Euro.
3. Rücksendungen sind vom Kunden in jedem Falle freizumachen und etwaige Reklamationen entsprechend zu begründen. Für nicht freigemachte Sendungen wird
die
Annahme verweigert.
4. Sonderanfertigungen können nur schriftlich bestellt werden. Es gelten die Vorschriften des BGB über den Werk- bzw. Werklieferungsvertrages.
5. Rücksendungen können nur nach vorheriger Absprache mit uns abgewickelt werden.
§ 6 Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln der Vertragswaren oder im Falle des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften
sind
wir
nach
unserer
Wahl
zunächst
zur
Nachbesserung
des
fehlerhaften
Gegenstandes
oder
Ersatzlieferung
berechtigt.
Nach
dem
zweiten
Fehlschlagen
oder
bei
Unmöglichkeit
der
Nachbesserung
oder
Ersatzlieferung
in
unangemessener
Zeit
ist
der
Besteller
berechtigt,
Herabsetzung
des
Kaufpreises
(Minderung)
oder
rückgängig
machen
des
Vertrages
(Wandlung)
zu
verlangen.
Im
Falle
der
Ersatzlieferung
ist
der
Besteller
verpflichtet,
die
mangelhafte
Sache
zurück
zu
gewähren.
Von
einem
Fehlschlagen
der
Nachbesserung
ist
erst
auszugehen,
wenn
uns
hinreichende
Gelegenheit
zur
Nachbesserung
oder
Ersatzlieferung
eingeräumt
wurde,
ohne
dass
der
gewünschte
Erfolg
erzielt
wurde,
wenn
die
Nachbesserung
oder
Ersatzlieferung
unmöglich
ist,
wenn
sie
von
uns
verweigert
oder
unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
2.
Offensichtliche
Mängel
hat
der
Besteller
unverzüglich,
spätestens
jedoch
innerhalb
von
einer
Woche
nach
Erhalt
der
Lieferung
uns
gegenüber
schriftlich
mitzuteilen.
Andere
Mängel,
die
auch
bei
sorgfältiger
Prüfung
nicht
innerhalb
dieser
Frist
entdeckt
werden
können,
sind
uns
unverzüglich
nach
bekannt
werden,
spätestens
jedoch
innerhalb
von
sechs
Monaten
nach
Lieferung
schriftlich
mitzuteilen.
Die
für
Kaufleute
geltenden
Untersuchungs-
und
Rügepflichten
der
§§
377,
378
HGB
bleiben hiervon unberührt. Bei Verletzung der Untersuchungs-/Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
3.
Der
Besteller
ist
vor
Durchführung
der
Gewährleistung
verpflichtet,
uns
die
Prüfung
des
reklamierten
Gegenstandes
zu
gestatten,
und
zwar
nach
Wahl
von
entweder
beim Käufer oder bei uns. Verweigert der Besteller die Überprüfung, dann werden wir von der Gewährleistung frei.
4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahren
übergang.
§ 7 Haftung
(1)
Wir
haften
für
Schäden,
außer
im
Fall
der
Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten,
nur,
wenn
und
soweit
wir,
unsere
gesetzlichen
Vertreter,
leitende
Angestellte
oder
sonstige
Erfüllungsgehilfen
Vorsatz
oder
grobe
Fahrlässigkeit
zur
Last
fällt.
Im
Fall
der
Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten
haften
wir
für
jedes
schuldhafte
Verhalten
unserer
gesetzlichen
Vertreter,
leitenden
Angestellten
oder
sonstigen
Erfüllungsgehilfen.
Der
Schadensersatzanspruch
für
die
Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten
ist
jedoch
auf
den
vertragstypischen,
vorhersehbaren
Schaden
begrenzt,
soweit
nicht
Vorsatz
oder
grobe
Fahrlässigkeit
vorliegt
oder
wegen
der
Verletzung
des
Lebens,
des
Körpers
oder
der
Gesundheit
gehaftet
wird.
Eine
Haftung
für
den
Ersatz
mittelbarer
Schäden,
insbesondere
für
entgangenen
Gewinn,
besteht
nur
bei
Vorsatz
oder
grober
Fahrlässigkeit
gesetzlicher
Vertreter,
leitender
Angestellter
oder
sonstiger
Erfüllungsgehilfen
von
uns.
Im
Übrigen
ist
die
Haftung
ausgeschlossen.
(2)
Die
vorgenannten
Haftungsausschlüsse
und
Beschränkungen
gelten
nicht
im
Fall
der
Übernahme
ausdrücklicher
Garantien
durch
uns
und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1.
Alle
Waren
bleiben
bis
zur
vollständigen
Bezahlung
unser
Eigentum.
Sollte
Ware
weiter
verkauft
worden
sein,
so
gilt
der
auf
den
Anteil
unserer
Ware
entfallene
Verkaufserlös ohne jede weitere Erklärung an uns abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
2.
Bei
vertragswidrigem
Verhalten
des
Bestellers,
insbesondere
bei
Zahlungsverzug,
sind
wir
berechtigt,
die
Kaufsache
zurückzunehmen.
In
der
Zurücknahme
der
Kaufsache
durch
uns
liegt
kein
Rücktritt
vom
Vertrag,
es
sei
denn,
wir
hätten
dies
ausdrücklich
schriftlich
erklärt.
In
der
Pfändung
der
Kaufsache
durch
uns
liegt
stets
ein
Rücktritt
vom
Vertrag.
Wir
sind
nach
Rücknahme
der
Kaufsache
zu
deren
Verwertung
befugt,
der
Verwertungserlös
ist
auf
die
Verbindlichkeiten
des
Bestellers
–
abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
3.
Bei
Pfändungen
oder
sonstigen
Eingriffen
Dritter
hat
uns
der
Besteller
unverzüglich
schriftlich
zu
benachrichtigen,
damit
wir
Klage
gem.
§
771
ZPO
erheben
können.
Soweit
der
Dritte
nicht
in
der
Lage
ist,
uns
die
gerichtlichen
und
außergerichtlichen
Kosten
einer
Klage
gem.
§
771
ZPO
zu
erstatten,
haftet
der
Besteller
für
den uns entstandenen Ausfall.
§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort. Salvatorische Klausel
1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3.
Ausschließlicher
Gerichtsstand
für
alle
Streitigkeiten
aus
jedem
Vertrag
ist
unser
Geschäftssitz.
Dasselbe
gilt,
wenn
der
Besteller
keinen
allgemeinen
Gerichtsstand
in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
4.
Sollte
eine
Bestimmung
dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
unwirksam
sein,
so
bleibt
der
Vertrag
im
Übrigen
wirksam.
Anstelle
der
unwirksamen
Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.