Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Jakobs GmbH • Stand Januar 2015 § 1 Geltungsbereich 1. Für alle Verträge des Bestellers mit uns, der Jakobs GmbH, Am Mittelweg 3, 52388 Nörvenich, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Bestellern, die  Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. § 2 Vertragsschluss 1. Die  Bestellung des Bestellers ist als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren. Wir können dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Unsere Angebote sind freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sie sind lediglich Aufforderungen an den Kunden, ein Kaufangebot abzugeben, also eine so genannte „invitatio ad offerendum“. Alle Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung rechtswirksam. 2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 3. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen, gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster etc. sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. 4. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Besteller nicht unzumutbar sind. Als geringe Abweichungen je nach Art der Fabrikate sind uns Abweichungen auf Gewicht und Stückzahl bis 5 % gestattet, und zwar sowohl hinsichtlich der gesamten Auftragsmenge sowie einzelner Teilmengen. 5. Kataloge, Prospekte, Preislisten und sonstige Angebotsunterlagen wurden nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Sollten sich dennoch Fehler eingeschlichen haben, behalten wir uns vor, diese jederzeit nachträglich richtig zu stellen. Ansprüche des Bestellers entstehen hieraus nicht. § 3 Preise – Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte 1. Alle Preisangaben lauten auf EURO. Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Jakobs-Preisliste und verstehen sich ab Auslieferungslager Jakobs. In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Transport-Verpackung, Porto, Zollgebühren, Zustellgebühr etc.; diese Kosten werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt. 2. Wir behalten uns Preisanpassungen aufgrund von Währungsschwankungen oder unerwarteter Preisanhebungen von Lieferanten vor. 3.  Dem Besteller steht es frei, den Versand nach vorheriger Absprache auf eigene Rechnung zu veranlassen. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweilig gültigen MwSt. 4. Die Gefahr einer Beschädigung oder Verlustes gelieferter Ware geht mit Verlassen unseres Auslieferungslagers auf den Besteller über. 5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 6. Im Falle einer Teillieferung ist nur der anteilige Kaufpreis zahlbar. 7. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anders ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug), soweit nicht Vorkasse vereinbart, innerhalb von 30 Tagen rein netto ohne jeden Abzug, ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skontoabzug gewährt. Konditionen für Bankeinzug können erfragt werden. 8. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.A. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 9. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 4 Lieferzeit 1. Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, in der Regel ca. 5-8 Werktage nach Auftragseingang oder ca. 30 Werktage bei Sonderanfertigungen und Direktlieferungen im Streckengeschäft ab Herstellungswerk. 2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen  des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist. 5. Höhere Gewalt, Streik, Brand, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer, der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. 6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. 7. Nachbestellungen gelten grundsätzlich immer als Neubestellung, Ausnahmen sind nur nach telefonischer Rückbestätigung möglich. WEITER
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